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Bildrechte

Wer hat die Bildrechte, der Fotograf oder der Auftraggeber?


Alle Bildrechte der Fotos hat der Urheber Frank Wollinger, Fotograf und Fotostudio aus Osnabrück. Die Auftraggeber z.B. Brautpaare und Brauteltern besitzen private Nutzungsrechte. Für den privaten Gebrauch dürfen die Hochzeitsfotos beliebig oft ausbelichtet, ausgedruckt und nachbearbeitet werden. Die Veröffentlichung der Bilder auf privaten Internetseiten oder Druckerzeugnissen bedarf der Rücksprache mit dem Urheber und die Urhebernennung Fotograf Frank Wollinger direkt am Bild.